Dokumenten und Urkunden Beglaubigung Südafrika

Vorraussetzungen

  • Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht).
  • Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht).
  • Kopien können nur dann legalisiert werden, wenn der Originalstempel der deutschen Behörde angebracht wurde.
  • Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
  • Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).
  • Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht).
  • Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).

Anschließend kann die Legalisierung in der Botschaft stattfinden.

Benötigte Unterlagen


Sollen zusätzliche Ausfertigungen (Kopien) der jeweiligen Dokumente legalisiert werden, sind entsprechend zusätzliche Kopien einzureichen welche ebenfalls von der IHK zu beglaubigen und durch zu nummerieren sind.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb von 1 bis 15 Werktagen

Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Algerien. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.

Gebühren

Standard Legalisierung je Dokument

55.00 Euro ab 5 Werktage
 

Express Legalisierung je Dokument

Euro 90.00 ab 3 Werktage
 

Next-Day Legalisierung je Dokument

Euro 90 – 180 innerhalb von 24h*
*Nach Absprache mit der jeweiligen Botschaft, bzw. abhängig von den möglichen Abgabe- und Abholzeiten.