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Für welches Land benötigen Sie eine Beglaubigung,
Apostille, Legalisierung ?

Allgemeine Information

Legalisation - Legalisation von Urkunden und Dokumenten

Einige Länder haben besondere Einreisebestimmungen. So müssen beispielsweise die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer beglaubigten Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse oft von der jeweiligen Botschaft des Einreiselandes beglaubigt werden.

 

VISA SERVICE kann auch die von den jeweiligen Botschaften vorgeschriebene Beglaubigung und Beglaubigung von Dokumenten, Vollmachten, Ausfuhr- und Frachtdokumenten übernehmen und Ihre Dokumente schnell und zuverlässig beglaubigen lassen.

Vorzertifizierung

Einige Dokumente können nicht von der IHK beglaubigt werden. Vor der Legalisation durch die Botschaft müssen diese oft von einem Notar beglaubigt und seine Unterschrift anschließend vom zuständigen Amtsgerichtspräsidenten beglaubigt werden. Auch eine eventuell erforderliche Überbeglaubigung von Vollmachten, Verträgen und anderen Dokumenten durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) übernehmen wir für Sie. Auch Zertifizierungen durch die Industrie- und Handelskammer sind nach vorheriger Absprache möglich. Viele arabische Länder benötigen vor der Legalisierung eine Bestätigung der GHORFA (Arabisch-Deutscher Handels- und Industrieverband) . Diese Bestätigung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden von unserem Service. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Voranmeldung .

Haager Konvention

In einer Vielzahl von Ländern besteht für ausländische öffentliche Urkunden keine Beglaubigungspflicht. Hier wird das Haager Übereinkommen von 1961 verwendet und das Dokument muss mit einer sogenannten ” Apostille ” versehen werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Haager Übereinkommen . Die anfallenden Gebühren für die Beglaubigung Ihrer Dokumente erhalten Sie von uns auf Anfrage, da diese oft vom aktuellen Wechselkurs und dem auf der Handelsrechnung ausgewiesenen Warenwert abhängen. Sie erreichen uns entweder per E-Mail unter kontakt info@visa-service.com oder telefonisch unter +49 3021 0036 24. Wir helfen Ihnen gerne weiter .

Anforderungen​

  • Das Amtsgericht ist für alle gerichtlichen und notariell beglaubigten Urkunden (z.B. Vollmacht, Scheidungsurteil, Übersetzung) zuständig. Auch die Übersetzung durch den vereidigten Übersetzer/Dolmetscher muss vorab vom zuständigen Amtsgericht beglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss vom Präsidenten, Vizepräsidenten oder Vorsitzenden Richter durchgeführt werden.
  • Das Amtsgericht ist für alle gerichtlichen und notariell beglaubigten Urkunden (z.B. Vollmachten, Übersetzungen) zuständig. Auch die Übersetzung durch den vereidigten Übersetzer/Dolmetscher muss vorab vom zuständigen Amtsgericht beglaubigt werden. Die Vorzertifizierung muss vom Präsidenten, Vizepräsidenten oder Vorsitzenden Richter durchgeführt werden.
  • Die Länder / Landesbehörden (siehe unten) sind für die Unterlagen ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig (z.B. Geburtsurkunden, Urkunden, Heiratsurkunde, Ausweise, Meldebescheinigungen etc.). -Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Zertifikate verantwortlich. Polizeiliche Aufzeichnungen im Bundeszentralregister müssen von der Bundesanwaltschaft / Bundesgericht Bonn vorbeglaubigt werden. Weitere Informationen Link
  • Für Geschäftspapiere (wie Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, Zulassungen etc.) ist die Industrie- und Handelskammer zuständig.

Erforderliche Dokumente

  • 1 x Bestellformular [download]
  • 1 x Vollmacht [download]
  • 1 x DSGVO-Einwilligung [download]
  • Originaldokument / s
  • Bitte senden Sie alle Unterlagen an: LEGA SERVICE, Kurfürstenstraße114, 10787 Berlin

Wir benachrichtigen Sie, wenn wir die Unterlagen erhalten und die bearbeiteten Unterlagen zurückgeschickt haben