Dokumenten und Urkunden Beglaubigung Ukraine
Vorraussetzungen
- Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
- Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht).
- Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht).
- Kopien können nur dann legalisiert werden, wenn der Originalstempel der deutschen Behörde angebracht wurde.
- Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
- Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).
- Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht).
- Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).
Benötigte Unterlagen
- 1 x Auftragsformular [download]
- 1 x Vollmacht [download]
- 1 x DSGVO Zustimmung [download]
- Originaldokument/e
- 1 x Kopie die unterlagen
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von 1 bis 15 Werktagen
Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Algerien. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.
Gebühren
Standard Legalisierung je Dokument
55.00 Euro ab 5 Werktage
Express Legalisierung je Dokument
Euro 90.00 ab 3 Werktage
Next-Day Legalisierung je Dokument
Euro 90 – 180 innerhalb von 24h*
*Nach Absprache mit der jeweiligen Botschaft, bzw. abhängig
von den möglichen Abgabe- und Abholzeiten.
zzgl. Botschaftsgebühren
Euro 65,00 – 85,00 **
**Zuzüglich zu unseren Servicegebühren.