Mussten Sie schon einmal ein Handelsdokument oder eine Handelsrechnung im Ausland vorlegen? Wurde Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde für dienstliche Angelegenheiten außerhalb der deutschen Landesgrenzen benötigt? Oder brauchten Sie schon einmal beglaubigte Kopien eines Zeugnisses, zum Beispiel für einen Arbeitsvertrag in einem anderen Land? Nein? Von Überraschungen sind Sie glücklicherweise bisher verschont geblieben. Ihre in Deutschland rechtskräftigen Urkunden und Urkunden haben im Ausland zunächst keine Gültigkeit.
Dieser Umstand kann zunächst für Irritationen sorgen, schließlich handelt es sich in der Regel um offizielle Dokumente. Allerdings ist es im internationalen Dokumentenverkehr Brauch, dass jedes Dokument erst beglaubigt werden muss, bevor es im Ausland verwendet werden kann. Dieser Vorgang wird als Legalisation bezeichnet und bescheinigt die Echtheit des ausgestellten Dokuments, des angebrachten Stempels oder Siegels und der Unterschriften. Mit der Apostille und der Beglaubigung gibt es zwei Verfahren zur Beglaubigung von Urkunden und Urkunden.
Der lange Weg zur Legalisierung
Die Beglaubigung erfolgt immer über die Botschaft oder das Konsulat des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll. In der Regel ist eine vorherige Authentifizierung erforderlich. Die ausstellenden deutschen Behörden, Ämter und Einrichtungen müssen die Echtheit ihrer Urkunden bescheinigen. Erst dann erfolgt die Beglaubigung durch den Konsularbeamten, das Dokument hat fortan im jeweiligen Land volle Gültigkeit.
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation von Dokumenten. Rechtsgrundlage ist die Haager Apostille, die 1961 von zahlreichen Nationalstaaten ratifiziert wurde. Demnach soll nicht mehr der Konsularbeamte die Legalisation letztendlich vornehmen, sondern die ausstellenden Behörden selbst bürgen für die Echtheit der Urkunde und ihres Siegels mit der Apostille. Dokumente mit Apostille sind daher im jeweiligen Ausland uneingeschränkt gültig, auch wenn der Konsularbeamte sie nicht gesehen hat. Das Auswärtige Amt bietet umfangreiche Informationen darüber, welche Staaten die Apostille genehmigt haben.
Sie müssen Dokumente nicht unbedingt selbst legalisieren. Es ist zulässig, hierzu Dritte zu beauftragen. Lega-service.com bietet einen umfassenden Service, um Dokumente und Zertifikate im Ausland rechtsgültig zu machen. Die Agentur holt Benachrichtigungen und Voranmeldungen ein, sorgt für die notwendige Apostille oder konsularische Beglaubigung der Urkunden. Lega-service.com ist ein Partnerportal von Visa-service.com dem Spezialisten für Auslandsvisa.
Haftungsausschluss: Lega Service.com ist eine private Visa- / Legalisierungsagentur, die mit keiner Regierungsbehörde oder Abteilung wie einer Botschaft oder einem Konsulat verbunden ist. Visa-service.com bietet Beschleunigungsdienste für die Legalisierung Ihres Visums oder Ihrer Dokumente und erhebt eine Servicegebühr. Die Visa-Legalisierung kann auch direkt von den jeweiligen Regierungs-Websites beantragt werden, ohne die zusätzliche Servicegebühr zu zahlen.